Hier finden Sie alle Informationen zum neuen Datenschutzrecht

Ab dem 25. Mai greift das neue Datenschutzrecht: Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unterstützen die Zahnarztpraxen dabei, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

Zu diesem Zweck wurde der gemeinsame „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV“ grundlegend überarbeitet. Besonders wichtig ist laut BZÄK und KZBV die Datenschutzerklärung auf der eigenen Praxis-Webseite."Terminerinnerungen per SMS oder Patienten-Newsletter gehören zunehmend zum Serviceangebot. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet, die geschützt werden müssen", heißt es in einer Mitteilung. Praxen sollten daher umgehend bis spätestens zum 25. Mai prüfen, ob auf ihrer Internet- oder Facebook-Seite eine gültige Datenschutzerklärung eingestellt ist, die alle nötigen Angaben beinhaltet.

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Quelle: zm-online.de