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Zertifizierung Zahnerhaltung - funktionell und ästhetisch (EDA)

Der Zahnarzt mit Zertifizierung im Fachbereich Zahnerhaltung – funktionell und ästhetisch (EDA), ist auf Basis seines hohen Ausbildungsstandes besonders in der Lage, ausgehend von einer State of the Art Befundung und Diagnose, individuelle auf den Patienten zugeschnittene Behandlungsplanung nach fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien zu entwickeln. Je nach Fall behandelt er in eigener Praxis oder arbeitet interdisziplinär mit Kollegen und Spezialisten aller Fachrichtungen. Die Befundungsunterlagen der European Dental Association sind gemeinsame Grundlage. Die Zertifizierung ist in Deutschland geeignet, innerhalb der Vorgaben der Berufsvertretungen, bei entsprechendem Nachweis, einen gleichlautenden Tätigkeitsschwerpunkt auszuweisen.
 

Voraussetzung für eine Ernennung sind:

  • 100 EDA anerkannte Fortbildungsstunden in den letzten fünf Jahren
  • Vorlage von zwei dokumentierten, selbst behandelten Fällen, davon sollte einer präventive, der andere rekonstruktive Schwerpunkte aufweisen (interdisziplinäre Zusammenarbeit ist möglich).
  • Teilnahme an von der EDA  freigegebenen Fortbildungen in den einzelnen Fachgebieten
  • mindestens 3jährige schwerpunktmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet der Zahnerhaltung funktionell und ästhetisch. Die schwerpunktmäßige Tätigkeit wird nachgewiesen durch 300 zahnerhaltende Maßnahmen in den letzten fünf Jahren.
  • Prüfung durch einen vom Vorstand einberufenen Ausschuss und Sichtung der eingereichten Unterlagen. Schriftlich und mündlich.



Erwartungen an den Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Zahnerhaltung -
funktionell und ästhetisch (EDA)

  • Kollegiales Arbeiten im Rahmen eines Qualitätszirkels
  • Wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten

Die Ernennung erfolgt auf fünf Jahre. Nach Ablauf müssen für eine Rezertifizierung erneut Fortbildungstunden nachgewiesen und Patientenfälle zur Prüfung eingereicht werden.